Garantie
WOW Tech Europe GmbH übernimmt gegenüber Verbrauchern für We-Vibe-Produkte, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer zusteht, eine freiwillige Hersteller-Garantie.
Da unsere Produkte für einen äußerst intimen Gebrauch sind, können wir leider keine Rücksendungen annehmen, sobald das Hygienesiegel geöffnet wurde. Wir hoffen sehr auf Dein Verständnis, da unser höchstes Ziel ist, unsere Kund*innen und Kolleg*innen zu schützen.
1. Garantieerklärung
Die WOW Tech Europe GmbH (nachfolgend „Hersteller“ mit Sitz in der Friedenstraße 91a, 10249 Berlin) garantiert dem Verbraucherendkunden (nachfolgend „Kunde“), dass die Produkte der Marke „We-Vibe“ (nachfolgend „Produkte“) eine einwandfreie Beschaffenheit aufweisen. Die Produkte weisen eine einwandfreie Beschaffenheit auf, wenn sie frei von Material-, Fabrikations- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich für die Bestimmung, ob ein Material-, Fabrikations-, oder Konstruktionsfehler vorliegt, ist der Stand der Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Weist das Produkt eine einwandfreie Beschaffenheit nicht auf, löst dies den Garantiefall aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.
Die Garantieerklärung erstreckt sich nicht auf
- geringfügige Fehler. Ein Fehler ist geringfügig, wenn er auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss hat;
- Verschleißteile, wie z.B. Dichtungen;
- Verbrauchsmaterial, wie z.B. Batterien und/oder Ladekabel
- sowie Ausstellungsprodukte.
Ein Garantiefall liegt insbesondere nicht vor, wenn der Fehler
- durch normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung,
- durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, wie z.B. Überschwemmungen, Brände oder Frostschäden,
- durch unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere die Nichteinhaltung der mitgelieferten Bedienungsanleitung,
- durch unsachgemäße Inbetriebnahme,
- durch die Nutzung des Produktes für einen nicht vorhergesehenen Verwendungszweck,
- durch Reparaturversuche eines Dritten,
- durch aggressive Chemikalien und/oder Reinigungsmittel
- durch die Installation, den Transport oder den Probebetrieb des Produktes
- durch Einwirkungen des Verkäufers, z.B. aufgrund falscher Lagerung, verursacht wurde.
2. Garantiefrist
Die Garantieerklärung gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab erstmaliger Ablieferung des Produkts beim Kunden, maximal jedoch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Herstellung (Garantiefrist). Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie (siehe 3.). Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen. Die Garantiefrist beginnt auch nicht neu zu laufen, wenn der Verkäufer das Produkt bereits im Rahmen der kaufrechtlichen Gewährleistung ausgetauscht hat.
3. Leistungen im Garantiefall
Im Garantiefall tauscht der Hersteller das betroffene Produkt gegen ein neues Produkt aus oder erstattet dem Kunden den Kaufpreis. Der Hersteller hat ein Wahlrecht zwischen dem Austausch des Produktes und der Kaufpreiserstattung.
Wählt der Hersteller den Austausch des Produktes, wird das alte Produkt durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern der betroffene Produkttyp zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist der Hersteller berechtigt, ein vergleichbares Produkt zu liefern. Die für den Austausch notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt der Hersteller.
Wählt der Hersteller die Erstattung des Kaufpreises, bestätigt er dies schriftlich gegenüber dem Kunden. Die Kaufpreiserstattung erfolgt Zug um Zug gegen Rückgabe des betroffenen Produktes an den Hersteller.
Aufgrund der Garantieerklärung erfolgen keine weiteren Leistungen des Herstellers an den Kunden (wie z.B. die Leistung von Schadensersatz).
4. Schriftliche Anzeige
Die Rechte aus dieser Garantie kann der Kunde durch eine Fehleranzeige innerhalb der Garantiefrist gegenüber dem Hersteller oder dem Händler, bei dem der Kunde das Produkt gekauft hat (Verkäufer), geltend machen. Die Fehleranzeige muss mindestens der Textform (z.B. E-Mail) genügen. Voraussetzung ist überdies, dass der Kunde den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Der Nachweis, dass die Anzeige innerhalb der Garantiefrist erfolgte, obliegt dem Kunden. Der Nachweis kann zum Beispiel durch die Vorlage des Kaufbelegs erfolgen.
Soweit es für die Berechnung der Garantiefrist auf das Herstellungsdatum ankommt, stellt der Hersteller auf Grundlage der jeweiligen Produktkennzeichnung (z.B. aufgrund der Serien- oder Chargennummern) entsprechende Informationen zur Verfügung.
5. Gesetzliche Rechte
Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Die Garantie beschränkt weder die gesetzlichen Rechte des Kunden gegen den Hersteller (z.B. nach dem ProdHaftG), noch die gesetzlichen Rechte der Kunden gegenüber dessen Verkäufer (z.B. die Gewährleistungsrechte).
6. Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich
Die Garantieerklärung gilt für sämtliche Produkte, die ab dem 1. Januar 2018 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Schweiz, Norwegen sowie Island durch den Verkäufer an einen Kunden übergeben wurden. Maßgeblich ist das Datum des Kaufbelegs.
7. Erfüllungsort und anwendbares Recht
Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) vom 11. April 1980 Anwendung. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Berlin, Deutschland.